Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege im Überblick
In der häuslichen Pflege gibt es eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag erleichtern. Einige davon umfassen:
- Mobilitätshilfen: Diese beinhalten Gehhilfen, Rollstühle oder Treppenlifte, die die Bewegungsfreiheit der Pflegebedürftigen unterstützen.
- Körperpflegehilfsmittel: Dazu gehören Badewannenlifter, Duschstühle und spezielle Toilettenstühle.
- Pflegebetten und spezielle Matratzen: Diese ermöglichen eine angemessene Lagerung und verhindern Druckgeschwüre.
- Ess- und Trinkhilfen: Speziell angefertigte Bestecke und Trinkgefäße unterstützen bei der Nahrungsaufnahme.
- Kommunikationshilfen: Hierzu zählen spezielle Telefone und Notrufsysteme, die im Notfall schnell Hilfe holen.
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Handschuhe, Desinfektionsmittel, Masken und Bettschutzeinlagen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel genannt, schützen Sie und die pflegebedürftige Person in der häuslichen Pflege. Einmal bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt, erhalten Sie die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro im Monat bequem nach Hause geliefert. Setzt einen entsprechenden Bedarf laut § 40 Absatz 2 SGB XI und die Notwendigkeit im Einzelfall voraus. Lesen Sie auf den folgenden Seiten, welche Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen werden und wie Sie zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen können.